Unserer Schießstand besteht aus zwei Ständen mit jeweils einer Scheibenentfernung von 25m, 50m und 100m. Auf jeden der beiden Stände sind zwei Bahnen, von links nach rechts Bahn 1 bis 4.Auf diesem Schießstand darf gemäß § 27 Abs. 1 nach dem Waffengesetz, allgemeine Waffengesetzverordnung nur mit folgenden Waffen und Munitionsarten geschossen werden.1. Kurzwaffen (Pistolen/ Revolver) incl. Vorderlader bis zu einer maximalen Bewegungsenergie von 1500 Joule. 2. Langwaffen bis zu einer maximalen Bewegungsenergie von 4000 Joule. Schützen mit wiedergeladener Munition haften für die Einhaltung der o.g. genannten Begrenzung und hat auf Verlangen des Betreibers die Einhaltung zu belegen. Die Verwendung von Hartkern, Leuchtspur und Brandsatz ist grundsätzlich verboten.
Auf den Bahnen 1 u. 2 ist in Absprache mit dem Betreiber für Vereins-, und BDS Mitglieder die Nutzung einer Fallscheibenanlage möglich.Die Fallscheibenanlage ist in einer Entfrnung von 25m aufgestellt. Diese ist jedoch nur für Randfeuerwaffen Kaliber .22 L.R. mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von max. 200 Joule zulässig. Schießstandrichtlinien 2000 Nr. 4.7.8.3